Formblatt

zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sle alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hauser-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Hauser-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung irn Fall seiner Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unter­nehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notrufte­lefonnummer oder Angaben zu einer Kontakt­stelle, über die sie sich mit dem Reisever­anstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und un­ter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entspre­chenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außer­gewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pau­schalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegen­de Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt wer­den, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzu­bieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht ge­mäß dem Vertrag erbracht werden und dies er­hebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord­nungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisen­den Beistand, wenn dieser sich in Schwierig­keiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder- in einigen Mitgliedstaaten des Reise­vermittlers werden Zahlungen zurückerstat­tet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Hauser-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 611-533-5859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichltung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Hauser-Reisen GmbH verweigert wer­den.
    ,,Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umge­setzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de".

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